2 3. 3.1 Der angefochtenen Verfügung ist folgende Begründung zu entnehmen: In seinem Schreiben vom 13. Oktober 2021 schreibt der Beschuldigte erneut, dass er nicht mehr von Rechtsanwalt B.________ vertreten werden möchte. Er ersucht stattdessen um Einsetzung von Frau Rechtsanwältin C.________, von welcher er bereits im Rahmen des Scheidungsverfahrens vertreten worden ist. Er führt aus, dass er bereits von Beginn des Verfahrens an von Frau Rechtsanwältin C.________ habe vertreten werden wollen.