Mit Eingabe vom 25. Oktober 2021 wandte sich der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Auf Nachfrage hin teilte der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, am 3. November 2021 mit, dass es sich bei der Eingabe seines Mandanten um eine Beschwerde gegen die Verfügung vom 19. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft handle, mit welcher diese das Gesuch seines Mandanten um Wechsel der amtlichen Verteidigung abgelehnt habe.