Er wird gebeten, keine Nachrichten mehr direkt an Personen der Organisation zu schicken. Aus dem Wortlaut wird klar, dass es sich dabei bloss um eine Bitte handelt und es dem Verfasser bloss darum gegangen sein dürfte, dem Beschwerdeführer das bestehende Mandatsverhältnis anzuzeigen. Von einem Kontaktverbot bzw. einem zur Kenntnisbringen der Vorwürfe gegenüber anderen Mitarbeitern kann hier offensichtlich keine Rede sein.