Er denke, dass die Flasche auf ihren Kopf geschlagen worden sei. Als er sie von der Badewanne hochgehoben habe, habe sie Blut am Kopf gehabt. Er wisse nicht, ob ein Dritttäter ihr mit der Flasche auf den Kopf geschlagen habe. Anders könne er es sich nicht erklären (Einvernahme vom 2. September 2021 Z. 1295 ff.). 4.6 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Todesart und die Todesursache noch nicht geklärt sind. Gemäss dem Bericht zur Legalinspektion vom 17. August 2021 zeigten sich am Leichnam von D.________ Zeichen stumpfer sowie halbscharfer, allenfalls auch scharfer Gewalteinwirkung.