Er habe Angst vor der Polizei gehabt. Da er zwei Tage mit D.________ zusammen gewesen sei, hätten alle automatisch gedacht, dass er sie umgebracht habe. Das habe er vermeiden wollen (Einver- 8 nahme vom 20. August 2021 Z. 785 f., Z. 799 ff.). Der Beschwerdeführer schilderte, er habe D.________ am Dienstagabend und am Mittwoch WhatsApp- Nachrichten und SMS geschrieben, weil er nicht habe glauben können, dass er sie so in der Badewanne gesehen habe. Er habe sich eingeredet, dass sie noch lebe (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 686 ff.;