Es habe Scherben auf dem Bett gehabt, ein paar in der Küche, die meisten aber im Wohnbereich. Am meisten Blut habe es in der Küche gehabt und ein paar Tropfen im Wohnbereich sowie beim Eingang und im Bad (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 548 f., Z. 554 f. Z. 566 ff., Z. 707 ff.; Einvernahme vom 2. September 2021 Z. 629 ff.). - Der Beschwerdeführer schilderte, er habe die Badezimmertür geöffnet und habe D.________ in der Badewanne gefunden. Er habe «D.________!» geschrien und habe ihren Kopf aus dem Wasser gehoben und ihre Wangen getätschelt. Daraufhin habe er etwas Blut an seinen Händen gehabt. Ihre Lippen seien blass gewesen. Sie sei allgemein blass gewesen.