___ habe ihn ein paar Mal angerufen. Er habe die Anrufe aber nicht entgegengenommen, sondern weggedrückt (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 540 ff.; Einvernahme vom 2. September 2021 Z. 550 ff., Z. 577 f.). - Nach ca. 40 bis 45 Minuten, nachdem er sich «abgeregt» gehabt habe, sei er in die Wohnung von D.________ zurückgekehrt (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 546 und Z. 701 ff.). Als er die Wohnungstüre geöffnet habe, habe er Blut und Scherben auf dem Boden gesehen. Die Scherben seien von der Flasche gewesen, die zuvor auf der Kommode neben dem Bett gestanden sei. Es habe Scherben auf dem Bett gehabt, ein paar in der Küche, die meisten aber im Wohnbereich.