Auch an der Einvernahme vom 2. September 2021 gab der Beschwerdeführer an, er sei «mega hässig» gewesen. Auf Frage, ob er eifersüchtig auf die anderen Chat-Partner von D.________ gewesen sei, meinte der Beschwerdeführer, wenn er ehrlich sei, sei er «leicht eifersüchtig» gewesen (Einvernahme vom 7 2. September 2021 Z. 447, Z. 458 f.). Der Streit sei aber nicht eskaliert und er sei nicht gewalttätig geworden. Er sei noch nie in seinem Leben gewalttätig geworden (Einvernahme vom 2. September 2021 Z. 497 f.).