Er habe ihr gesagt, es sei schön zu hören, dass sie ihn liebe, aber für ihn sei es zu viel. Sie solle es nicht so oft sagen (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 360 ff.). Er wolle die Sache langsam angehen. Es gehe ihm alles zu schnell. Er habe Gefühle und 6 empfinde etwas für sie, könne es aber noch nicht als wahre Liebe bezeichnen (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 370 ff.). Gleichzeitig gab der Beschwerdeführer aber auch zu Protokoll, er habe D.________ gefragt, ob sie ihn wirklich so fest liebe.