Am Dienstagmorgen habe er D.________ angeschaut und habe sich gefragt, ob er sie wirklich liebe oder ob er sich das nur einbilde (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 148 f.). Aus den Aussagen des Beschwerdeführers geht auch hervor, dass ihm die Liebesbekundungen von D.________ offenbar zu viel waren. Er habe sie gefragt, weshalb sie ihm schon wieder sage, dass sie ihn liebe. Er wolle es langsam angehen und habe Angst, eine Beziehung einzugehen (Einvernahme vom 20. August 2021 Z. 96 f.). Er habe ihr gesagt, es sei schön zu hören, dass sie ihn liebe, aber für ihn sei es zu viel.