Verletzungsbild und beschriebener Wohnungszustand sind atypisch für einen Badeunfall oder einen Suizid. Hinweise auf eine Beteiligung einer dritten Person gibt es zurzeit keine. Der Beschuldigte hatte zum Opfer ein intimes Verhältnis, offenbar mit ungleichen Vorstellungen über Intensität und Perspektive. Zum mutmasslichen Tatzeitpunkt befand sich der Beschuldigte in unmittelbarer Nähe des mutmasslichen Tatorts. Kurz vor dem Versterben des Opfers kam es offenbar zu einer heftigen Meinungsverschiedenheit.