Insbesondere die Hautdurchtrennungen an den Fingerbeeren würden aus rechts- 4 medizinischer Sicht an Abwehrverletzungen denken lassen (vgl. Bericht zur Legalinspektion vom 17. August 2021). Die Kantonspolizei hielt im Rapport vom 22. September 2021 fest, die gewonnenen Erkenntnisse vor Ort hätten gezeigt, dass es sich eindeutig um ein Tötungsdelikt handle. 4.3 Das Zwangsmassnahmengericht begründete den dringenden Tatverdacht wegen vorsätzlicher Tötung zusammengefasst wie folgt (E. 4.8.1 angefochtener Entscheid):