Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung in Form einer Schwellung an der Stirn rechtsseitig, eines Hautdefekts am linken Zeigefinger sowie von Hautunterblutungen, Hautverfärbungen und Hautvertrocknungen am Gesicht, am Hals und im Dekolleté-Bereich und an den Extremitäten. Weiter zeigten sich Zeichen halbscharfer, allenfalls auch scharfer Gewalteinwirkung in Form von Hautdurchtrennungen am Gesicht, betont rechtsseitig, am Hals, am Nacken, am Rumpf, an der rechten Hand und am rechten Bein. Die genannten Befunde erschienen alle frisch. Die Todesart und die Todesursache konnten mit der Legalinspektion nicht geklärt werden.