, am 29. Oktober 2021 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge das Nachstehende: I. In der Sache: 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 27. Oktober 2021 (KZM 21 1176 NUM) sei aufzuheben und der Beschuldigte aus der Haft zu entlassen; II. Prozessuale Anträge: 2. Es sei von der Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 389 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 i.V.m. Art. 195 Abs. 1 i.V.m. Art. 224 Abs. 4 StPO beim IRM Bern eine Auskunft bzw. einen Bericht zur Todesursache von Frau D.