1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung. Am 14. August 2021 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 11. November 2021. Mit Schreiben vom 15. September [recte: Oktober] 2021 ersuchte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft um Haftentlassung. Das Gesuch traf am 18. Oktober 2021 per Fax bei der Staatsanwaltschaft ein.