8.4 Der private Verteidiger des Beschuldigten 2 hat eine Honorarnote in der Höhe von CHF 2'482.50 eingereicht, was mit Blick auf Komplexität des Verfahrens und Bedeutung der Streitsache als angemessen erscheint. Zwar war er bereits im Hauptverfahren mandatiert und die Beschwerdeantwort umfasst lediglich zwei Seiten.