6.2 Vorbringen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer wendet sich mit denselben Argumenten gegen die Nichtanhandnahme des Verfahrens, mit welchen er auch die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten 2 anficht. 6.3 Würdigung durch die Kammer Mit Verweis auf die zutreffenden Ausführungen des Beschuldigten 3 ist festzuhalten, dass dieser die inkriminierte Behauptung eines strafrechtlichen Verhaltens widerholte (Beschwerdeantwort des Beschuldigten im Namen der I.________ vom 2. Februar 2021 an das Verwaltungsgericht): 2.4 Ebenso liegt keine üble Nachrede oder eine Verleumdung im Handeln seitens I.________.