9 6. Vorwurf gegenüber dem Beschuldigten 3 6.1 Die Staatsanwaltschaft hat betreffend den Beschuldigten 3 ausgeführt was folgt: Das Verfahren gegen den Beschuldigten E.________ ist nicht an die Hand zu nehmen. Gleich wie sein Vorgänger C.________ hat auch der Beschuldigte E.________, soweit ersichtlich, in der Stellungnahme vom 02.02.2021 nicht versucht, eine Strafverfolgung gegen den Privatkläger einzuleiten. Auch er hat keine Behauptungen wider besseres Wissen aufgestellt.