Rückfragen beantwortet (S. 5 Z. 148 ff.). Sie hätten beim Verfassen der erwähnten drei Schreiben in keiner Art und Weise die Absicht gehabt, ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer einzuleiten; sonst hätte man dies direkt gemacht. Es sei um die Kündigungsgründe gegangen und darum, diese darzulegen (S. 5 Z. 153 ff.).