_ sagte anlässlich seiner Einvernahme vom 15. Oktober 2020 selbst aus, die Stellungnahme der I.________ vom 24. Januar 2019 an die Erziehungsdirektion habe hauptsächlich er geschrieben. Er habe J.________ und M.________ dazu konsultiert und ihnen seine Stellungnahme schriftlich vorgelegt, wahrscheinlich per E-Mail. Er sei sich ziemlich sicher, dass er die Stellungnahme diesen zum Durchlesen gegeben habe (S. 2 Z. 43 ff.). Zum Textteil mit dem strafrechtlichen Vorwurf sagte er aus, gemäss J.________ und M.________ sei das Verhalten bei der Besprechung vom 18. September 2018 inakzeptabel gewesen und das habe man auch so aufgeführt.