Einerseits handelte es sich gemäss beiden Seiten um ein emotionales und eher hektisches Gespräch, wo Missverständnisse ohne Weiteres möglich waren. Andererseits waren die beschuldigten Personen beim Gespräch nicht selbst anwesend, weswegen sie sich in guten Treuen auf die Aussagen und Notizen ihrer Mitarbeiter verlassen durften und mussten. Es gab keine hinreichenden Gründe, weswegen sie nicht auf die Aussagen und Notizen ihrer Mitarbeitenden abstellen durften.