Dies sagte auch die Personalverantwortliche. Gemäss einer Gesprächsnotiz der Personalverantwortlichen hätte der Privatkläger der J.________(Abteilungsleiterin) zudem wegen ihrer Äusserung Konsequenzen angedroht. Der Privatkläger hielt in seiner Gesprächsnotiz auch fest, dass er von der J.________(Abteilungsleiterin) eine Entschuldigung verlangt hätte.