117 IV 27 E. 2c; Urteil des Bundesgerichts 6B_683/2016 vom 14. März 2017 E. 1.3). 4.5 Würdigung durch die Kammer Der Staatsanwaltschaft kann vorab zugestimmt werden, dass die Äusserung, ein Mitarbeiter habe sich negativ oder abfällig über den Arbeitgeber oder die vorgesetzte Person geäussert, diesen nicht in seinem Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, herabsetzt.