Die gemachten Anschuldigungen der Beschuldigten 1 seien daher sehr wohl geeignet, den Ruf des Beschwerdeführers, ein ehrbarer Mensch zu sein, massiv zu schädigen. Dem Beschwerdeführer sei in der Folge auch schwergewichtig wegen dieses behaupteten Verhaltens gekündigt worden und die I.________ habe ausgeführt, dem Beschwerdeführer könne nicht mehr getraut werden und das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet. Es sei erwiesen, dass die Aussagen der Beschuldigten 1 die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers massiv beeinträchtigt bzw. zerstört hätten So sei er alsdann auch von verschiedener Seite auf die Vorwürfe angesprochen worden.