_, beantragte mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2021 ebenfalls die kosten- und entschädigungsfällige Abweisung der Beschwerde. Im Anschluss an den Schriftenwechsel reichten der Beschwerdeführer sowie die Beschuldigten 1-3 ihre Kostennoten ein, wovon mit Verfügung vom 24. Mai 2022 Kenntnis gegeben wurde.