1. Mit Verfügung vom 18. August 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft sowie C.________ wegen Verleumdung, übler Nachrede und falscher Anschuldigung (nur C.________) ein (Ziff. 1 und 3) und nahm das Verfahren gegen weitere Personen wegen Verleumdung, übler Nachrede, falscher Anschuldigung und Begünstigung nicht an die Hand (Ziff. 2 sowie Ziff. 4-8). Der Privatkläger G.________ wurde verpflichtet, dem Beschuldigten C.________ für die Hälfte seiner Verteidigerkosten eine Entschädigung von CHF 2'907.50 auszurichten (Ziff. 9).