Verurteilung, der ausgesprochenen Strafe, der Landesverweisung, seiner gesundheitlichen sowie beruflichen und familiären Situation nicht mehr viel zu verlieren hat. Es ist von einer ernsthaften Gefahr auszugehen, dass der Beschwerdeführer nun nach der erstinstanzlichen Verurteilung (erneut) versuchen könnte, das Opfer umzubringen, um «abzuschliessen». Nach wie vor muss davon ausgegangen werden, dass sich der Beschwerdeführer in seiner Ehre verletzt fühlt.