Es mag zwar sein, dass sich die Situation durch die Untersuchungs- und Sicherheitshaft und den damit verbundenen Abstand beruhigt hat. Aber durch die Verurteilung wegen versuchten Mordes, der in diesem Zusammenhang entscheidenden Aussagen des Opfers und dem hängigen Rechtsmittelverfahren ist «die Sache» nach wie vor bzw. wieder aktuell. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers ergeben sich aus seinen Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung keine Hinweise auf Reue oder Einsicht, welche darauf schliessen lassen, dass er mit der Beziehungssituation versöhnt ist.