Das Regionalgericht kommt in seiner Urteilsbegründung vom 22. September 2021 zum Schluss, dass die Tat geplant sowie heimtückisch und aus egoistischen Motiven erfolgt war (S. 37 und S. 39). Er habe sich durch das Opfer in seiner Ehre verletzt gefühlt hat und es sei anhand seiner Aussagen erkennbar, dass er es für sein Verhalten habe bestrafen wollen, worin ein Racheelement zu erblicken sei (weil sie hochnäsig gewesen sei und angeberisch, weil sie ihn nicht respektiert habe und schlimme Wörter gesagt habe und er das alles fast nicht mehr habe ertragen können [del. Einvernahme vom 25.01.2020, pag.