7 6.2 Auch im Zusammenhang mit der Wiederholungsgefahr kann auf die Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 437 vom 8. Oktober 2021 verwiesen werden. Mit der erstinstanzlichen Verurteilung wegen versuchten Mordes ist das Vortatenerfordernis grundsätzlich erfüllt. Aufgrund dieser Verurteilung und dem unbestrittenen objektiven Tatvorgehen (fünf Schüsse aus unmittelbarer Nähe) bestehen sehr konkrete Hinweise auf die Gefährlichkeit und das Gewaltpotential des Beschwerdeführers.