Am 4. Oktober 2021 verlängerte das Regionalgericht die Sicherheitshaft bis am 7. Januar 2022. Dagegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 25. Oktober 2021 Beschwerde ein. Er beantragte, der Entscheid des Regionalgerichts sei aufzuheben und er sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Sowohl das Regionalgericht als auch die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten in ihren (delegierten) Stellungnahmen vom 27. Oktober 2021 (Posteingang: 29. Oktober 2021) auf eine Stellungnahme.