Private unbegleitete Termine ausserhalb des Areals sind nicht mehr zulässig. Die BVD werden damit betraut, die Treffen mit dem Bewährungshelfer und die allfällige ambulante Behandlung so zu organisieren, dass die Rückfallgefahr auch in diesem Zusammenhang auf ein Minimum reduziert wird. Die Staatsanwaltschaft regelt als Verfahrensleitung in Zusammenarbeit mit den BVD die weitere Ausgestaltung der Ersatzmassnahme und hat im Falle eines Verstosses gegen die Weisungen zu entscheiden, ob sie den Widerruf der Ersatzmassnahme beantragt.