Er komme während der Pausenzeit (2x30 Minuten) immer in die Wohngemeinschaft, um seinen Kaffee zu trinken. Er zeige sich unter der Woche sehr pflichtbewusst, was das An- und Abmelden seiner Präsenz auf dem Gelände der Wohngemeinschaft betreffe. Er informiere die Betreuung stetig über seinen aktuellen Aufenthalt und seine geplanten Termine. Sie seien zudem dabei gewesen, einen wöchentlichen Besuchsdienst für den Beschwerdeführer aufzugleisen, welcher