4.5 Der Beschwerdeführer sagte anlässlich seiner Einvernahme vor dem Zwangsmassnahmengericht aus, er sei auf Geheiss der BVD in einer halbgeschlossenen Anstalt (Wohngruppe F.________ der Stiftung D.________). In dieser Anstalt arbeite er unter der Woche in einer Werkstatt 70% und am Wochenende, wenn diese Sachen am meisten passiert seien, sei er begleitet und könne nicht alleine rausgehen. Er habe zusätzlich alle zwei Wochen Therapie und gehe jede Woche zur Bewährungshilfe. Unter der Woche könne er alleine sein, aber er arbeite immer. Wenn er fortgehe, dann zur Mutter ins Altersheim.