Bisherige Weisungen und Vereinbarungen mit den Fachpersonen bleiben bestehen (insbesondere die Aufrechterhaltung der Tagesstruktur von 70%). Bewährt sich dieses Setting (kommt es also zu keinen neuen Delikten mehr), kann zu gegebener Zeit über eine Rückversetzung in die aktuelle Wohngruppe entschieden werden. Am 16. August 2021 erhielten die Bewährungs- und Vollzugsdienste den Therapiebericht von Herrn J.________ (Psychiater), dem zuständigen Therapeuten, zugestellt. Er teilt mit, dass Sie nicht psychotherapiefähig seien und er die therapeutische Massnahme wegen Zwecklosigkeit aufzuheben empfehle.