Leider wurde uns nur kurze Zeit später mitgeteilt, dass Sie am 12. Juni 2021 in einer Verkehrskontrolle in I.________ (Ort) von der Polizei angehalten worden seien. Sie hätten keine Versicherung gehabt und die Nummernschilder entwendet. Gegenüber dem Bewährungshelfer des Kantons G.________(Ort) haben Sie mitgeteilt, dass Sie zu dieser Zeit bereits über 2-3 Monate wieder ein eigenes Auto besitzen und in den letzten drei Monaten, sprich seit März/April 2021, jedes Wochenende gefahren seien; das Nummernschild hätten sie bereits im Jahr zuvor gestohlen.