Sie wurden in den gleichen Status zurück wie zum Zeitpunkt der bedingten Entlassung am 02. Dezember 2019 versetzt. Sie mussten vom Einzelwohnen zurück in eine geeignete Wohngruppe der Stiftung D.________ wechseln. Zudem wurde die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung reaktiviert und die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe intensiviert. Der Wechsel zurück in die Wohngruppe in der Stiftung D.________ fand im April 2021 statt.