Ein Wechsel der Unterbringungs- und/oder Arbeitssituation dürfe ausschliesslich in Rücksprache mit der Fallführung Bewährungshilfe vorgenommen werden. Er habe weiterhin regelmässig die ambulante Therapie zu besuchen. Es wurde ihm ein striktes Fahrverbot für sämtliche motorisierten Fahrzeuge auferlegt. 4.4 Dem Schreiben der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern vom 16. August 2021 ist zu entnehmen, dass es seitens des Beschwerdeführers ab dem 23. September 2020 zu Rückfällen kam: Am 22. März 2021 wurden die BVD von der Staatsanwaltschaft informiert, dass gegen Sie drei Anzeigen vorliegen würden.