_ gewährten, nachdem er bereits am 11. April 2019 in die dortige Wohngemeinschaft eingetreten war. Am 13. und 24. Oktober 2019 informierte die Stiftung D.________ über den Massnahmenverlauf und empfahl die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers. Der Verfügung der BVD vom 18. Dezember 2019 ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer habe den Wechsel am 11. April 2019 von der JVA G.________(Ort) in die Stiftung D.________ gut gemeistert und gezeigt, dass er auch im anspruchsvollen Rahmen des WAEX bestehen und mit mehr Freiheiten umgehen könne.