noch verschärft werden. Wie bereits erwähnt, beantrage die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Untersuchungshaft wegen eines Vorfalls, welcher rund zwei Monate vorher im Kantons Wallis geschehen und auch aufgenommen worden sei. Die Polizei habe damals den Beschuldigten angehalten und befragt und habe auf die Anordnung einer Untersuchungshaft verzichtet. Es sei nun völlig unverhältnismässig, wenn zum heutigen Zeitpunkt im Kanton Bern für dieses Delikt Untersuchungshaft angeordnet würde. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seither keine weiteren Delikte mehr geschehen seien.