Entsprechend sei bei Urteilsfällung aber auch beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft diesem Entscheid des Amts für Justizvollzug kaum Beachtung geschenkt worden. Seit nämlich die im Entscheid vom 16. August 2021 angeordnete Massnahme greife, sei die beschuldigte Person eng überwacht