Ausgänge am Wochenende seien nur noch mit Begleitung erlaubt, er müsse jeweils sagen, wo er hingehe, zudem gehe er einer Arbeit nach. Es sei erstaunlich, dass weder Staatsanwaltschaft noch Zwangsmassnahmengericht bis zur Verhandlung vom 22. August 2021 Kenntnis vom Entscheid des Amts für Justizvollzug vom 16. August 2021 gehabt hätten und erst anlässlich der Verhandlung davon Kenntnis genommen hätten. Entsprechend sei bei Urteilsfällung aber auch beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft diesem Entscheid des Amts für Justizvollzug kaum Beachtung geschenkt worden.