Der Beschuldigte selbst hat zugegeben, dass er solche Straftaten unter der Woche und nicht nur an den Wochenenden begangen hat (der Entscheid vom 16.08.2021 bestätigt dies für die Daten vom 23.09.2020 und 21.01.2021) und dass er mit den neu angeordneten Massnahmen unter der Woche nicht den ganzen Tag über begleitet wurde (z. B. wenn er zur Arbeit oder zu seiner Mutter ging). Wie aus den Akten hervorgeht, wird der Beschuldigte jedoch wieder rückfällig, sobald er auf freiem Fuss ist und sich die Gelegenheit dazu bietet, da er seine Impulse nicht kontrollieren kann. Daher erscheint in diesem Stadium des Verfahrens keine Ersatzmassnahme ausreichend.