der Lenker des Polizeifahrzeugs konnte dem Beschuldigten ausweichen und dadurch eine Kollision vermeiden. Nach einer Fortsetzung der Fluchtfahrt auf einem Waldweg und anschliessend auf einer Kantonsstrasse kam das Fahrzeug des Beschuldigte erst zum Stillstand, als ein Polizeifahrzeug ihm den Weg abschnitt und der Beschuldigte mit der rechten Seite dieses Polizeiautos kollidierte; zuvor hatte der Beschuldigte noch eine Sicherheitslinie überfahren und den Fahrstreifen der Gegenfahrbahn überquert.