Anschliessend verliessen der Beschuldigte und ihm folgend die Polizeifahrzeuge die Autobahn und fuhren auf die Kantonsstrasse T9 weiter. Dort konnte ein Polizeifahrzeug den Beschuldigten überholen und sich vor ihn setzen, worauf der Beschuldigte die Sicherheitslinie überfuhr, sein Fahrzeug neben das Polizeifahrzeug setzte und es erneut in Richtung des Polizeifahrzeugs lenkte; der Lenker des Polizeifahrzeugs konnte dem Beschuldigten ausweichen und dadurch eine Kollision vermeiden.