Der Beschwerdeführer replizierte am 8. November 2021; mit Verfügung vom 10. November 2021 liess die Beschwerdekammer der Staatsanwaltschaft die Replik sowie beiden Parteien die Aktennotiz vom 9. November 2021 inkl. Beilagen (Telefongespräch mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten [nachfolgend: BVD]) zukommen.