5.3 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nach wie vor kollusionsanfällige Ermittlungshandlungen ausstehend sind. Es konnten noch nicht alle beteiligten Personen ausfindig gemacht werden. Diese sowie die beiden Opfer müssen noch parteiöffentlich durch die Staatsanwaltschaft befragt werden. Diese Aussagen sind ebenfalls stark kollusionsgefährdet, stellen sie hinsichtlich der Beteiligung, der eingenommenen Rollen und des Tatablaufs doch die wichtigsten Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts dar. Zudem werden zurzeit die sichergestellten Datenträger (Mobiltelefon, Laptop etc.) des Beschwerdeführers ausgewertet.