7 für seine eigenen Tatbeiträge eröffnet werden wird. Mit den weiteren Ermittlungsschritten der vorgesehenen Einvernahmen ist zudem ein klar definiertes Kollusionsziel gegeben, welches auch dem Beschwerdeführer bekannt ist. Die parteiöffentliche Einvernahme von H.________ ist für den 3. November 2021 und jene des Beschwerdeführers für den 9. November 2021 vorgesehen. Zudem sind J.________ und der Beschwerdeführer gut befreundet (Einvernahme vom 13. Oktober 2021, S. 5 Z. 163 f.).