Wie der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 1. November 2021 entnommen werden kann, konnte unterdessen J.________ angehalten und einvernommen werden. Weitere Personen rund um die Gruppierung «L.________» seien zu befragen. Der Beschwerdeführer soll mit den Ergebnissen der Sicherstellungen konfrontiert werden. Obwohl der Tatvorwurf schon einige Monate zurückliegt, konnten die Hausdurchsuchung und die Auswertung der sichergestellten Gegenstände erst jetzt durchgeführt und der Beschwerdeführer zu den Vorwürfen befragt werden.