Der Beschuldigte habe gewusst, dass es darum gehe, Geld zu machen (Einvernahme vom 20.07.2021, S. 10 Z. 425). Zudem sei der Beschuldigte beim ersten Raubüberfall anwesend gewesen (Einvernahme vom 20.07.2021, S. 11 Z. 437). Der Beschuldigte habe zudem beim Raub erbeutete Ausrüstung an einen Kollegen für einen Betrag von CHF 850.00 verkauft und das Geld danach verteilt (Einvernahme vom 20.07.2021, S. 11 f. Z. 481-491).